Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen und Verträge zwischen den Designern und weiteren Mitarbeitern von Regiostudio und dem Auftraggeber. Bedingungen, die diesen AGB widersprechen, werden kein Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Die AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorliegenden Form auf unbestimmte Zeit. Regiostudio bietet Produkte und Leistungen im Bereich des Grafikdesigns an – wie das Design von Logos oder Webdesign. Darüber hinaus gelten die AGB für die Dienstleistung auch der Fotografie.
Gemäss Swiss Graphic Designers – Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen SGD, Adobe Acrobat Dokument [61,7 KB]
1. Allgemeiner Geltungsbereich
2. Leistungen
3. Geschäftsgeheimnis
Regiostudio ist verpflichtet, die übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. Gerne unterzeichnen wir zudem eine Geheimhaltungsvereinbarung.
4. Urheberrechte von Regiostudio
Die Urheberrechte an allen von Regiostudio kreierten Werken (Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich Regiostudio. Daraus folgt insbesondere, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von Regiostudio nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten vorzunehmen. Idee und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von Regiostudio.
5. Nutzungsumfang
Der Umfang der erlaubten Nutzung der durch Regiostudio geschaffenen Werke ergibt sich aus dem vereinbarten Auftrag. Die von Regiostudio geschaffene Werke, Auftragsunterlagen und Entwürfe, die dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschließlich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des Produkts. Für jede außerhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Regiostudio einzuholen und diese Nutzung zu vergüten.
6. Honorar, Fälligkeit und Verrechnung
Die auf der Rechnung aufgeführten Beträge werden ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen und sind Netto-Beträge in Schweizer Franken. Das Honorar ist innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung an Regiostudio zu zahlen. Bei großem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung, der 30 Tage übersteigt, hat Regiostudio Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.
Wird die Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist beglichen, dann erhält der Auftraggeber eine Mahnung. Begleicht er diese nicht binnen der angesetzten Mahnfrist, fällt er automatisch in Verzug und schuldet eine Mahngebühr von CHF 20.-. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs schuldet der Auftraggeber der Agentur Regiostudio zudem Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.
Regiostudio behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen. Kurse und Schulungen sind grundsätzlich im Voraus zu bezahlen. Bei Zahlungsverzug ist Regiostudio berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Leistungen nicht zu erbringen.
Die Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer Forderung des Auftraggebers gegen Regiostudio ist nicht zulässig.
7. Gewährleistung
Bei Bearbeitung, Anpassungen, Optimierungen oder Umgestaltung von Werken, die durch den Kunden angeliefert werden, geht Regiostudio davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.
8. Aufbewahrungsplicht
Die Agentur Regiostudio bewahrt die Auftragsunterlagen und die digitalen Daten für mindestens ein Jahr nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist die Agentur, ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung, nicht zur weiteren Aufbewahrung verpflichtet. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien von Regiostudio anteilmäßig verrechnet werden.
9. Elektronische Daten und Originale
Die elektronischen Daten und Originale sind Eigentum von Regiostudio und werden dem Kunden ausschließlich für die vertraglich vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.
10. Belegexemplare
Von allen produzierten Arbeiten werden Regiostudio 6 Belegexemplare überlassen. Regiostudio steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis der kreativen, professionellen Arbeit zu verwenden und in diesem Kontext zu veröffentlichen.
11. Printmedien
Erbringt Regiostudio für den Kunden Produkte und Leistungen im Druckbereich, dann erklärt der Auftraggeber die Druckmedien mit „Gut zum Druck“ für druckreif und bestätigt, dass alle Informationen, Texte und Bilder fehlerfrei sind.
Regiostudio lehnt jegliche Haftung für geringfügige Farbabweichungen für Printmedien ab. Es steht in der Pflicht des Kunden, eventuelle Reklamationen beim entsprechenden Printpartner zu beanstanden und mit diesem über einen Neudruck zu verhandeln.
12. Eigene Werbung
Regiostudio ist berechtigt, nach dem erfolgreichen Abschluss eines Projektes, die Arbeit zu publizieren. Regiostudio ist ferner berechtigt, den Namen sowie einen Link zur Webseite von Regiostudio (https://regiostudio.com) auf dem Projekt zu platzieren.
13. Urheberrechte und Copyright
Es wird vorausgesetzt und liegt in der Verantwortung des Kunden, dass dieser für die auf seiner Webseite oder durch andere Medien publizierten Materialien, wie Texte oder Bilder, die Urheberrechte oder die Einwilligung des Urhebers für die Publikation besitzt. Regiostudio leitet alle Rechtsansprüche von Dritten aus Urheberechtsverletzungen an den Kunden weiter. Etwaige Rechtskosten trägt der Kunde.
14. Suchmaschinen
Im Kontext der Optimierung für Suchmaschinen garantiert Regiostudio keine erfolgreiche Verbesserung der Positionierung. Regiostudio hat keinen Einfluss auf eine optimale Positionierung in Suchmaschinen.
15. Auftragsvorbesprechung
Die erste Besprechung für einen Auftrag ist kostenfrei und unverbindlich.
16. Angebot
Die jeweilige Kostenschätzung gilt als unverbindliches Angebot. Mehrleistungen, die im Angebot nicht angegeben wurden, werden zusätzlich verrechnet. Entsteht durch die zur Verfügung gestellten, qualitativ schlechten Bilddaten, Informationen und Vorlagen ein Mehraufwand in Form von Bild- oder Textoptimierungen, dann wird dieser als zusätzlicher Aufwand berechnet. Bei unbefristeten Offerten von Regiostudio erlischt die Preisbindung nach 60 Tagen. Die Preisangaben von Regiostudio beziehen sich auf die Gestaltung, jedoch nicht auf die Kosten des Drucks.
17. Leistungen und Rechnungen Dritter
Leistungen anderer Unternehmen werden separat ausgewiesen. Der Auftraggeber haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Regiostudio tritt als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Als Rechnungsanschrift wird die Adresse des Auftraggebers angegeben. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an Regiostudio zugestellt werden.
18. Terminverzug und Liefertermine
Die Liefertermine werden individuell auf das Projekt des Kunden abgestimmt. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, vereinbarte Termine einzuhalten und Regiostudio frühzeitig zu informieren, falls der Termin nicht wahrgenommen werden kann. Anfragen von Regiostudio an den Kunden, insbesondere bezüglich benötigten Materials, sind innerhalb einer Frist von maximal einer Arbeitswoche zu beantworten. Bei Überschreitung dieser Frist steht es Regiostudio frei, Liefertermine zu verschieben.
19. Auftragserteilung
Ein Auftrag kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert wurden.
20. Einzel- und Dauerauftrag
Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftragsabschluss bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Der Dauerauftrag wird vertraglich geregelt und kommt vor allem bei Gesamtkonzepten bzw. -kampagnen zum Einsatz. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und geografischen Geltungsbereich sowie das Budget.
21. Autorkorrekturen
Autorkorrekturen stellen Zusatzleistungen dar. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei bis drei Vorschläge. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Autorkorrekturen behandelt.
22. Gut zum Druck
Der Kunde ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Dokumente und Dateien auf Fehler zu überprüfen und diese, sofern keine weiteren Korrekturen nötig sind, mit dem «Gut zum Druck» unterzeichnet zu bestätigen. «Gut zum Druck» kann per E-Mail oder per Post erfolgen, steht für Form, Gestaltung und Inhalt. Für Mängel die nicht mitgeteilt wurden, insbesondere des Papiers, der Bildqualität und Farbverbindlichkeit des Drucks übernimmt Regiostudio keine Haftung.
23. Vertraulichkeit
Der Auftraggeber und Regiostudio verpflichten sich, alle Informationen, die im Zusammenhang mit den Leistungen von Regiostudio übermittelt wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach der Beendigung des Vertrags bestehen.
24. Pflicht zur Mitwirkung, Verlässlichkeit und Rechtskonformität
Der Kunde ist verpflichtet, umgehend sämtliche Vorkehrungen zu treffen, welche die Arbeit von Regiostudio ermöglichen. Des Weiteren hat der Kunde die Mitwirkungspflicht, Regiostudio notwendige Informationen und Dokumente vollständig zur Verfügung zu stellen.
Ferner wird davon ausgegangen, dass die durch den Auftraggeber gelieferten Informationen und Unterlagen korrekt und vollständig sind sowie den gesetzlichen Urheberrechten, Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen.
Entsteht durch die fehlende Mitwirkung des Auftraggebers Mehraufwand, dann wird dieser durch Regiostudio in Rechnung gestellt.
25. Reduzierung oder Stornierung des Auftrags
Wird ein Auftrag reduziert oder storniert, dann hat Regiostudio einen Anspruch auf 50 % des vereinbarten Honorars. Wurde die Leistung bereits vollständig erbracht, hat Regiostudio Anspruch auf den vollen Betrag. Zudem hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Leistungen Dritter in vollem Umfang zu begleichen.
26. Vom Vertrag zurücktreten
Der Auftraggeber und Regiostudio haben das Recht, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Wenn der Auftraggeber vom Vertrag zurücktritt, werden ihm die durch den Rücktritt verursachten Kosten in Rechnung gestellt.
27. Abrechnungsphasen
Jede Phase des Auftrages kann einzeln abgerechnet werden. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, dann hat Regiostudio einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Des Weiteren hat der Kunde die ggf. entstandenen Unkosten und Leistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.
28. Vermittlungskommissionen
Regiostudio ist berechtigt, je nach Größe des Auftrags, eventuelle Vermittlungskommissionen in Anspruch zu nehmen.
29. Rechnungskontrolle und Auskünfte
Regiostudio verpflichtet sich, die Rechnungen von Dritten zu kontrollieren. Der Auftraggeber ist jederzeit dazu berechtigt, Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von Regiostudio einzuholen.
30. Haftung
Ihre Manuskripte, Vorlagen, Datenträger und Informationen werden mit Sorgfalt und vertraulich behandelt. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Regiostudio haftet nur für Schäden bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
31. Mängel, Beanstandung und Optimierung
Die Leistungen und Produkte von Regiostudio sind bei Empfang umgehend zu überprüfen. Eventuelle Mängel, Beanstandungen und Optimierungsvorschläge können innerhalb von 5 Werktagen mitgeteilt werden.
32. Änderungen der AGB
Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Regiostudio sind vorbehalten. Gültigkeit haben jederzeit die AGB auf der Webseite www.regiostudio.com.
Recht und Gerichtstand
Die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Regiostudio unterstehen schweizerischem Recht. Der Gerichtsstand ist Wil SG Schweiz.